Kostenerstattung

Kostenerstattung der minimalinvasiven Katheterbehandlung durch Krankenkassen:

Die minimalinvasive endovenöse Venenkatheterbehandlung (endovenöse Radiofrequenz- oder Lasertherapie) wird von den privaten Krankenversicherungen sowie vielen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Im Einzelfall können Kostenübernahme-Anträge gestellt werden (z.B. bei der LKK oder DAK).

Hautarzt Oberland - Kostenerstattung
Folgende gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlung für eine minimalinvasive Katheterbehandlung (Laser- oder Radiowellen) in unserer Praxis (Stand Mai 2025):
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